Förderung 2026
Wärmepumpe Förderung 2026: bis zu 21.000 € von BAFA und KfW.
Der Staat fördert den Heizungstausch zur Wärmepumpe mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen. Hier erfährst du, welche davon dir zustehen und wie viel Zuschuss am Ende übrig bleibt.
Förderhöhe berechnen →- bis 21.000 €
- maximaler Zuschuss
- bis 70 %
- der förderfähigen Kosten
- 4 Bausteine
- Grundförderung plus Boni
So stapelt sich deine Förderung
Vier Bausteine, ein Deckel bei 70 %.
Rechnerisch summieren sich die Boni auf bis zu 85 Prozent. Ausgezahlt wird der Zuschuss aber maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Grundförderung 30 %
- Klimabonus 20 %
- Einkommensbonus 30 %
- Effizienzbonus 5 %
Die vier Förder-Bausteine
Die Förderung wird modular berechnet. Du startest mit der Grundförderung und addierst die Boni, die auf deine Situation zutreffen. Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für jeden Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe im Bestandsgebäude. Einkommensunabhängig. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromheizung austauschen. |
| Einkommensbonus | 30 % | Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr. |
| Effizienzbonus | 5 % | Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle. |
Rechenbeispiel
Förderfähige Kosten
30.000 €
Maximal anrechenbar für die erste Wohneinheit.
Fördersatz
70 %
Grundförderung plus Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, gedeckelt.
Dein Zuschuss
21.000 €
Der Rest ist dein Eigenanteil an der Investition.
Beispielwerte zur Orientierung. Deine tatsächliche Förderhöhe hängt von deinem Einkommen, dem Gebäude und der gewählten Wärmepumpe ab. Eine erste Einschätzung bekommst du im Wärmepumpen-Check. Mehr zu den Preisen findest du auf der Seite Wärmepumpe Kosten.
Förderung beantragen: So gehst du vor
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen beträgt 2026 in Deutschland zwischen 30 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Einkommenshöhe und Kombination verschiedener Boni. Der Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss über das KfW-Zuschussportal (Programm 458) eingereicht werden, wobei ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung erlaubt ist. Mit der richtigen Vorbereitung und einem qualifizierten Fachunternehmen lässt sich der Förderprozess in wenigen Wochen durchlaufen.
01Wie hoch ist die aktuelle Förderung für Wärmepumpen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet 2026 das Rückgrat der Wärmepumpenförderung in Deutschland. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten und steht grundsätzlich allen Antragstellern offen, unabhängig vom Einkommen. Diese Basis deckt den Austausch fossiler Heizungen durch eine Wärmepumpe sowie die notwendigen Umfeldmaßnahmen ab.
Zusätzlich zur Grundförderung kannst du verschiedene Boni kombinieren. Der Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent greift für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus (Geschwindigkeitsbonus) von 20 Prozent gilt beim Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen, wird aber jährlich um drei Prozentpunkte abgeschmelt und läuft Ende 2028 aus. Beide Boni sind miteinander kombinierbar, sodass Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 70 Prozent Förderung kommen (30 Prozent Basis plus 30 Prozent Einkommensbonus plus 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, maximal jedoch 70 Prozent).
Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro pro Wohneinheit bei 70 Prozent Förderung. Für Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten gilt die Deckelung pro Wohneinheit, ab der siebten Wohneinheit sinkt der Sockelbetrag. Wichtig: Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Gut zu wissen
Maximale Förderung 2026: 70 Prozent (bis 21.000 Euro pro Wohneinheit) für Haushalte mit unter 40.000 Euro Jahreseinkommen beim Austausch einer funktionstüchtigen Fossil-Heizung.
02Antragstellung Schritt für Schritt: So sicherst du dir die Förderung
Der Förderprozess folgt einer strengen zeitlichen Abfolge, bei der die Reihenfolge entscheidend ist. Wer zu früh mit der Maßnahme startet, verliert den Förderanspruch vollständig. Das KfW-Zuschussportal für das Programm 458 ist die zentrale Anlaufstelle für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Freiberufler.
Zunächst benötigst du ein konkretes Angebot von einem Fachunternehmen mit genauer Aufschlüsselung der Kosten. Anhand dieses Angebots füllst du den Förderantrag im KfW-Zuschussportal aus, das über die KfW-Website erreichbar ist. Du registrierst dich, legst ein Benutzerkonto an und gibst die technischen Daten der geplanten Wärmepumpe, die Kosten und deine persönlichen Daten ein. Die KfW prüft die Antragsunterlagen und erteilt in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen eine Zusage oder Ablehnung.
Erst nach Erhalt der Förderzusage durch die KfW darfst du den Vertrag mit dem Installateur endgültig abschließen und die Arbeiten beginnen lassen. Eine wichtige Ausnahme: Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist erlaubt. Darin vereinbarst du mit dem Fachunternehmen, dass der Vertrag nur dann wirksam wird, wenn die Förderzusage erteilt wird. Diese Klausel sollte ausdrücklich im Vertrag stehen und auf die KfW-Zusage Bezug nehmen. So kannst du dir bereits vor der Antragstellung Kapazitäten und Preise sichern, ohne den Förderanspruch zu verlieren.
Nach Abschluss der Installation reichst du die vollständige Rechnung, den Zahlungsnachweis und die Fachunternehmererklärung über das Portal ein. Die Fachunternehmererklärung ist ein standardisiertes Formular, das der Installateur ausfüllt und damit bestätigt, dass die Anlage fachgerecht installiert wurde und alle technischen Mindestanforderungen erfüllt. Die KfW zahlt den Zuschuss anschließend auf dein angegebenes Konto aus, in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.
- Schritt 1: Angebot von Fachunternehmen einholen (noch kein bindender Vertrag)
- Schritt 2: Registrierung im KfW-Zuschussportal und Antrag ausfüllen (Programm 458)
- Schritt 3: Optional Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen
- Schritt 4: Auf Förderzusage warten (4 bis 8 Wochen typisch)
- Schritt 5: Nach Zusage endgültigen Vertrag unterschreiben und Maßnahme starten
- Schritt 6: Installation durchführen lassen und Fachunternehmererklärung einholen
- Schritt 7: Rechnung, Zahlungsnachweis und Fachunternehmererklärung einreichen
- Schritt 8: Auszahlung des Zuschusses erhalten (ca. 4 Wochen nach Einreichung)
Gut zu wissen
Antragstellung vor Vertrag ist Pflicht. Einzige Ausnahme: Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der explizit auf die KfW-Förderzusage Bezug nimmt.
03Fachunternehmererklärung und technische Anforderungen
Die Fachunternehmererklärung ist ein zentrales Dokument im Förderprozess. Sie muss von einem Fachunternehmen ausgestellt werden, das die Berechtigung besitzt, solche Anlagen zu installieren (in der Regel ein Meisterbetrieb aus dem SHK-Handwerk). Das Formular wird von der KfW bereitgestellt und enthält technische Mindestanforderungen, die die Wärmepumpe erfüllen muss.
Zu den wichtigsten technischen Voraussetzungen gehört die Jahresarbeitszahl (JAZ). Die Wärmepumpe muss eine bestimmte Effizienz nachweisen, die je nach Typ variiert. Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme) benötigen eine JAZ von mindestens 3,8, Wasser-Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,8 und Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,5. Diese Werte beziehen sich auf die Prüfnorm EN 14825 oder EN 16147 bei Warmwasserwärmepumpen.
Zusätzlich muss die Anlage mit einem Energiemanagementsystem oder Smart-Meter-Gateway kommunizieren können, um zukünftig netzdienlich betrieben zu werden. Ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems ist Pflicht und muss vom Fachunternehmen durchgeführt und dokumentiert werden. Die Fachunternehmererklärung bestätigt all diese Punkte und ist ohne sie ist keine Auszahlung möglich.
| Wärmepumpentyp | Mindest-JAZ | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Luft-Wasser | 3,5 | Neubau und Bestand, einfache Installation |
| Sole-Wasser (Erdwärme) | 3,8 | Bestand mit Grundstück, höchste Effizienz |
| Wasser-Wasser (Grundwasser) | 3,8 | Grundstücke mit Grundwasserzugang |
| Warmwasser-Wärmepumpe | gemäß EN 16147 | Ergänzung zur Heizung, Warmwasserbereitung |
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04Regionale Förderprogramme: Zusätzliche Zuschüsse von Ländern und Kommunen
Neben der bundesweiten BEG-Förderung bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme an, die sich mit der KfW-Förderung kombinieren lassen. Diese regionalen Zuschüsse können die Investitionskosten weiter senken, variieren aber stark nach Standort und werden oft nur zeitlich begrenzt aufgelegt.
Bayern fördert beispielsweise über das 10.000 Häuser-Programm den Heizungstausch mit zusätzlichen Zuschüssen, wenn gleichzeitig die Gebäudehülle verbessert wird. Baden-Württemberg unterstützt über die L-Bank innovative Heiztechniken, oft als zinsgünstiges Darlehen kombinierbar mit dem Zuschuss. Nordrhein-Westfalen bietet über progres.nrw teilweise Boni für besonders effiziente Anlagen oder für die Kombination mit Photovoltaik.
Städte wie München, Hamburg oder Frankfurt haben eigene Klimaschutzfonds, aus denen Zusatzförderungen für den Heizungstausch beantragt werden können. Die Förderhöhen liegen typischerweise zwischen 500 und 3.000 Euro zusätzlich, manchmal auch höher bei ambitionierteren Sanierungen. Wichtig: Die meisten regionalen Programme setzen voraus, dass bereits ein Bundesförderbescheid vorliegt, und sie dürfen in der Summe die förderfähigen Kosten nicht übersteigen (Kumulierungsregel).
Um regionale Fördermöglichkeiten zu recherchieren, lohnt ein Blick auf die Website deiner Kommune, des zuständigen Landkreises oder der Landesförderbank. Auch die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) listet regionale Programme auf. Wärmepumpen-Kompass bietet einen Vergleich geeigneter Fachunternehmen, die oft auch über lokale Fördertöpfe informiert sind.
- Bayern: 10.000 Häuser-Programm mit Zusatzboni für Gebäudehülle
- Baden-Württemberg: L-Bank-Darlehen mit Zinsverbilligungen
- Nordrhein-Westfalen: progres.nrw für innovative Heiztechnik
- Städtische Programme: München, Hamburg, Frankfurt u.a. mit Klimaschutzfonds
- Kombinierbarkeit: Meist mit BEG stapelbar, aber Kumulierungsobergrenze beachten
- Recherche: foerderdatenbank.de oder Gemeindewebsite
05Steuerliche Absetzbarkeit nach Paragraf 35c EStG als Alternative
Für selbstnutzende Eigentümer, die keine KfW-Förderung beantragen möchten oder können, bietet Paragraf 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine steuerliche Absetzmöglichkeit. Diese Option ist besonders interessant für Haushalte, die aufgrund des Einkommens oder anderer Gründe nicht die volle Zuschussförderung ausschöpfen können oder die den administrativen Aufwand des Antrags scheuen.
Nach Paragraf 35c EStG können 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Im ersten und zweiten Jahr jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr sechs Prozent der Kosten. Die Bemessungsgrundlage ist auf maximal 200.000 Euro pro Objekt begrenzt, sodass über drei Jahre maximal 40.000 Euro Steuervorteil entstehen können.
Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt. Diese Bescheinigung ähnelt der Fachunternehmererklärung, bezieht sich aber auf die steuerlichen Anforderungen. Wichtig: Eine Kombination von Paragraf 35c EStG und BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Du musst dich vor Beginn für einen Weg entscheiden.
Die steuerliche Abschreibung lohnt sich vor allem für Gutverdiener mit hoher Steuerlast, die keine oder nur geringe Zuschüsse über die KfW erhalten würden. Eine Modellrechnung: Bei Investitionskosten von 30.000 Euro ergibt sich über drei Jahre ein Steuervorteil von 6.000 Euro (20 Prozent von 30.000 Euro). Im Vergleich zur KfW-Grundförderung von 30 Prozent (9.000 Euro Zuschuss) ist das weniger attraktiv, aber ohne Antragsbürokratie und ohne Bindung an Fristen.
| Jahr | Abzug in Prozent | Beispiel bei 30.000 Euro Kosten |
|---|---|---|
| Jahr 1 | 7 % | 2.100 Euro Steuererstattung |
| Jahr 2 | 7 % | 2.100 Euro Steuererstattung |
| Jahr 3 | 6 % | 1.800 Euro Steuererstattung |
| Gesamt | 20 % | 6.000 Euro Steuererstattung |
Gut zu wissen
Paragraf 35c EStG ermöglicht 20 Prozent Steuererstattung über drei Jahre, maximal 40.000 Euro. Nicht kombinierbar mit BEG-Förderung.

06Kombination Wärmepumpe und Photovoltaik: Förderung und Synergien
Die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage (PV) ist aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht besonders attraktiv. Der selbst erzeugte Solarstrom kann direkt die Wärmepumpe antreiben, was die Betriebskosten deutlich senkt und die Unabhängigkeit von Netzstrom erhöht. Für diese Kombination gibt es spezielle Fördermöglichkeiten.
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen deckt grundsätzlich nur die Heizungsanlage selbst ab, nicht die Photovoltaikanlage. Allerdings zählen Pufferspeicher und Smart-Meter-Gateways, die für die intelligente Steuerung zwischen PV und Wärmepumpe notwendig sind, zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen. Ein Batteriespeicher für die PV-Anlage wird über das KfW-Programm 442 (Solarstrom für Elektroautos) gefördert, wenn zusätzlich ein Elektroauto und eine Wallbox vorhanden sind.
Unabhängig davon unterstützt die KfW Photovoltaikanlagen über das Programm 270 mit zinsgünstigen Krediten. Viele regionale Programme fördern die Kombination aus Wärmepumpe und PV explizit mit Bonuszuschüssen, etwa in NRW (progres.nrw) oder Bayern. Die energetische Synergie liegt auf der Hand: Eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe hat eine Leistungsaufnahme von 1,5 bis 3 Kilowatt, eine PV-Anlage mit 6 bis 10 Kilowattpeak kann in den Mittagsstunden den kompletten Strombedarf der Wärmepumpe decken.
Für die optimale Nutzung des Solarstroms empfiehlt sich ein intelligentes Energiemanagementsystem, das die Wärmepumpe bevorzugt dann laufen lässt, wenn PV-Überschuss vorhanden ist. Die Kosten für solche Systeme liegen zwischen 500 und 1.500 Euro und sind teilweise über die BEG als Umfeldmaßnahme förderfähig, wenn sie für die netzdienliche Steuerung der Wärmepumpe erforderlich sind.
- PV-Anlage selbst nicht über BEG gefördert, aber über KfW 270 (zinsgünstiger Kredit)
- Pufferspeicher und Smart-Meter für PV-WP-Kombination über BEG förderfähig
- Batteriespeicher über KfW 442 (nur mit E-Auto und Wallbox kombiniert)
- Regionale Bonuszuschüsse für PV-WP-Kombination in vielen Bundesländern
- Energiemanagement: Wärmepumpe läuft bevorzugt bei PV-Überschuss
- Eigenverbrauch steigern: bis zu 60 Prozent des WP-Stroms aus eigener PV möglich
07Wann wird eine Wärmepumpe nicht gefördert? Ausschlusskriterien
Nicht jede Wärmepumpe oder jede Einbausituation ist förderfähig. Die BEG-Richtlinien definieren klare Ausschlusskriterien, die du vor der Antragstellung prüfen solltest, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Ein häufiger Ausschlussgrund ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wenn du den Vertrag mit dem Installateur bereits vor der Antragstellung unterschrieben hast, ohne eine aufschiebende Bedingung zu vereinbaren, ist die Maßnahme nicht mehr förderfähig. Selbst wenn der Antrag später eingereicht wird, wertet die KfW einen bereits geschlossenen Vertrag als Vorhabenbeginn.
Auch technische Gründe können zum Ausschluss führen. Wärmepumpen, die die Mindest-Jahresarbeitszahl nicht erreichen, sind nicht förderfähig. Ebenso sind reine Luftheizungen (ohne Warmwasserbereitung) oder Wärmepumpen, die ausschließlich zur Schwimmbadbeheizung dienen, ausgeschlossen. Geräte, die nicht auf der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen geführt sind, erhalten ebenfalls keine Förderung, unabhängig von ihrer tatsächlichen Effizienz.
Für Neubauten gelten besondere Regeln: Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM, Programm 458) ist nur für Bestandsgebäude verfügbar. Ein Gebäude gilt als Bestandsgebäude, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es die BEG-Wohngebäudeförderung (BEG WG), die aber deutlich niedrigere Zuschüsse vorsieht und höhere Effizienzstandards (Effizienzhaus 40) voraussetzt.
Auch Eigenleistung ist ein kritischer Punkt: Nur Materialkosten für Eigenleistung sind in begrenztem Umfang förderfähig, die eigene Arbeitszeit nicht. Wenn du die Wärmepumpe selbst installierst, fehlt zudem die Fachunternehmererklärung, die zwingend von einem qualifizierten Betrieb ausgestellt werden muss. Vermieter müssen beachten, dass für vermietete Objekte teilweise andere Förderprogramme (BEG NWG für Nichtwohngebäude) gelten oder die Förderung an die Weitergabe der CO2-Einsparung an die Mieter gekoppelt ist.
| Ausschlusskriterium | Erklärung | Lösung/Alternative |
|---|---|---|
| Vertrag vor Antrag | Bindender Vertrag ohne aufschiebende Bedingung | Nur Angebot einholen, erst nach Zusage unterschreiben |
| Neubau (unter 5 Jahre) | BEG EM nur für Bestand | BEG WG-Förderung für Effizienzhaus prüfen |
| Zu niedrige JAZ | Gerät unterschreitet Mindestanforderung | Effizienteres Modell wählen (BAFA-Liste) |
| Eigeninstallation | Keine Fachunternehmererklärung möglich | Fachbetrieb beauftragen |
| Nur Schwimmbad | Keine Förderung für reine Poolheizung | Kombination mit Gebäudeheizung planen |
08Häufige Fehler bei der Antragstellung und wie du sie vermeidest
Selbst wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, scheitern Förderanträge häufig an vermeidbaren Fehlern. Die KfW und BAFA veröffentlichen keine detaillierten Ablehnungsstatistiken, aber Erfahrungsberichte von Fachunternehmen zeigen wiederkehrende Stolperfallen.
Ein klassischer Fehler ist die fehlerhafte oder unvollständige Eingabe im KfW-Portal. Technische Daten wie COP-Wert, JAZ oder Modellbezeichnung müssen exakt mit den Herstellerangaben und der BAFA-Liste übereinstimmen. Ein Zahlendreher oder eine falsche Typbezeichnung kann zur Ablehnung führen. Tipp: Lass dir vom Installateur eine schriftliche Bestätigung der technischen Daten geben und übertrage diese 1:1 in den Antrag.
Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Kostenkalkulation. Nur die tatsächlich förderfähigen Kosten dürfen im Antrag angegeben werden. Dazu zählen Wärmepumpe, Installation, hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher, notwendige Heizkörpertausche und die Demontage der Altanlage. Nicht förderfähig sind hingegen allgemeine Renovierungsarbeiten, Fußbodenheizung in Räumen, die nicht beheizt werden sollen, oder reine Schönheitsreparaturen. Wenn die eingereichte Rechnung später von den beantragten Kosten abweicht, kann die KfW eine Nachprüfung verlangen oder die Förderung kürzen.
Die Frist für den Verwendungsnachweis wird oft unterschätzt. Nach Erhalt der Förderzusage hast du in der Regel 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und den Verwendungsnachweis einzureichen. Wird diese Frist überschritten, verfällt die Zusage. Gerade bei Lieferengpässen oder Handwerkerknappheit kann das kritisch werden. Stelle sicher, dass dein Fachunternehmen realistische Umsetzungszeiträume zusichert.
Auch die Nachweisführung nach Abschluss birgt Fehlerquellen. Die Rechnung muss auf deinen Namen als Antragsteller ausgestellt sein, der Zahlungsnachweis (Kontoauszug) muss eindeutig die Überweisung an das Fachunternehmen zeigen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Die Fachunternehmererklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Fehlt eines dieser Dokumente oder sind sie fehlerhaft, verzögert sich die Auszahlung oder sie wird ganz verweigert.
- Technische Daten exakt mit BAFA-Liste abgleichen (COP, JAZ, Modellbezeichnung)
- Nur förderfähige Kosten angeben (keine allgemeinen Renovierungen)
- Rechnung muss auf Antragstellername lauten (kein Dritter)
- Zahlungsnachweis per Überweisung (keine Barzahlung)
- Fachunternehmererklärung vollständig und unterschrieben einreichen
- Umsetzungsfrist von 36 Monaten im Blick behalten
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung schriftlich fixieren
Gut zu wissen
Häufigster Fehler: Vertragsabschluss vor Antragstellung ohne aufschiebende Bedingung. Das macht die Förderung unwiderruflich ungültig.
09Fristen und Übergangsregelungen: Was gilt 2026 und darüber hinaus?
Die Förderlandschaft für Wärmepumpen unterliegt politischen Entscheidungen und wird regelmäßig angepasst. Für 2026 gelten die beschriebenen Regeln der BEG-Einzelmaßnahmenförderung mit Grund-, Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus. Wichtig ist jedoch, die Übergangsregelungen und geplanten Änderungen im Blick zu behalten.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2029 nicht mehr verfügbar sein und schmilzt bis dahin jährlich um drei Prozentpunkte. 2026 liegt er bei 20 Prozent, 2027 bei 17 Prozent, 2028 bei 14 Prozent. Wer also eine funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung austauschen möchte, profitiert von einer früheren Umsetzung. Der Einkommensbonus und die Grundförderung sind hingegen nicht befristet, zumindest nicht nach aktuellem Stand 2026.
Die Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schrittweise zu verschärfen. Ab 2045 gilt deutschlandweit die Pflicht zum Heizen mit 100 Prozent erneuerbaren Energien. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt bereits seit 2024 die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht. Für Bestandsgebäude greift diese Pflicht gestaffelt je nach Größe der Gemeinde, spätestens jedoch 2028. Wer vor diesen Stichtagen freiwillig auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann die höheren Fördersätze mitnehmen und vermeidet späteren Zeitdruck.
Für Anträge, die vor dem 31. Dezember 2026 gestellt werden, gelten die 2026er Konditionen auch dann, wenn die Auszahlung erst 2027 oder später erfolgt. Das ist relevant bei längeren Liefer- oder Bauzeiten. Achte darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um dir die aktuellen Boni zu sichern, selbst wenn die Umsetzung länger dauert.
10Vergleich: BEG-Förderung vs. steuerliche Absetzung
Für selbstnutzende Eigentümer stellt sich oft die Frage, welcher Förderweg wirtschaftlich und organisatorisch vorteilhafter ist. Ein direkter Vergleich hilft bei der Entscheidung, welche Variante zu deiner Situation passt.
Die BEG-Zuschussförderung bietet in den meisten Fällen die höhere finanzielle Unterstützung. Bei 30 Prozent Grundförderung und Investitionskosten von 25.000 Euro erhältst du 7.500 Euro direkt ausgezahlt, bei 70 Prozent (mit Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus) sind es 17.500 Euro bei einer Deckelung von 30.000 Euro förderfähigen Kosten (maximal also 21.000 Euro). Die steuerliche Absetzung nach Paragraf 35c EStG bringt bei denselben 25.000 Euro nur 5.000 Euro Steuervorteil über drei Jahre.
Allerdings ist die steuerliche Absetzung deutlich unkomplizierter. Es muss kein Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, und die Abrechnung erfolgt einfach über die Einkommensteuererklärung. Du brauchst lediglich die Bescheinigung des Fachunternehmens und die Rechnung. Für Haushalte, die ohnehin keine hohe Steuererstattung erwarten oder deren Steuerschuld niedriger ist als der mögliche Abzug, verpufft der Vorteil allerdings teilweise.
Ein weiterer Unterschied liegt im Timing der Entlastung. Die KfW zahlt den Zuschuss nach Fertigstellung in einer Summe aus, meist innerhalb von vier bis acht Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Die steuerliche Absetzung verteilt sich über drei Jahre und erfolgt erst bei der nächsten Steuererklärung nach Abschluss der Maßnahme. Das bedeutet: Der Liquiditätsvorteil liegt klar bei der BEG-Förderung, während die steuerliche Variante eher eine langfristige Entlastung darstellt.
| Kriterium | BEG-Zuschuss (KfW 458) | Steuerliche Absetzung (35c EStG) |
|---|---|---|
| Maximale Förderquote | 30 bis 70 Prozent | 20 Prozent |
| Antrag vor Maßnahme? | Ja, zwingend | Nein, nachträglich über Steuererklärung |
| Auszahlungszeitpunkt | Einmalig nach Fertigstellung | Verteilt über 3 Jahre |
| Für Vermieter? | Ja, über BEG EM oder NWG | Nein, nur selbstgenutzte Immobilien |
| Kombinierbar mit regional? | Ja, meist möglich | Nein, nur alternativ zu BEG |
| Aufwand | Hoch (Antrag, Nachweise) | Niedrig (nur Bescheinigung nötig) |
11Wird die Wärmepumpe auch nach 2026 noch gefördert?
Die Förderung von Wärmepumpen ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimapolitik und wird nach heutigem Stand mindestens bis 2030 fortgeführt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mehrfach betont, dass die BEG-Förderung langfristig angelegt ist und an die Klimaziele des Bundes gekoppelt bleibt.
Allerdings sind Anpassungen in Höhe und Struktur zu erwarten. Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft wie beschrieben Ende 2028 aus. Ob er durch andere Anreize ersetzt wird, ist offen. Die Grundförderung von 30 Prozent sowie der Einkommensbonus sollen nach aktueller Planung auch nach 2026 bestehen bleiben, möglicherweise mit leichten Modifikationen bei Einkommensgrenzen oder förderfähigen Kosten.
Europäische Vorgaben spielen ebenfalls eine Rolle. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert von den Mitgliedstaaten ambitionierte Sanierungsfahrpläne und die schrittweise Dekarbonisierung des Gebäudebestands. Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein, Gebäude sind dabei ein Schlüsselsektor. Förderungen für Wärmepumpen und andere erneuerbare Heiztechnologien bleiben deshalb auch langfristig wahrscheinlich, auch wenn Details und Budgets schwanken können.
Für Hauseigentümer bedeutet das: Wer aktuell plant, sollte die bestehenden Förderungen nutzen, da künftige Programme möglicherweise strengere Anforderungen oder niedrigere Zuschüsse bringen. Gleichzeitig lohnt es sich, bei längerfristigen Projekten die Entwicklungen im Blick zu behalten. Wärmepumpen-Kompass aktualisiert regelmäßig Förderinformationen und hilft dir, den richtigen Zeitpunkt für dein Projekt zu finden.
FAQ
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Wie hoch ist die maximale Wärmepumpen-Förderung 2026?
Die Boni summieren sich rechnerisch auf bis zu 85 Prozent, die KfW deckelt den Zuschuss aber bei 70 Prozent. Förderfähig sind maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 Euro.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Den Bonus von 20 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen. Für vermietete Objekte gilt er nicht.
Kann ich Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren?
Ja. Beide Boni sind kombinierbar, zusammen mit der Grundförderung und dem Effizienzbonus. Der Gesamtzuschuss bleibt aber auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Wo beantrage ich die Förderung?
Die Zuschussförderung für Wärmepumpen läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458), nicht mehr über das BAFA. Den Antrag stellst du im KfW-Zuschussportal, nachdem du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abgeschlossen hast.
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Du brauchst vor dem Antrag einen Vertrag mit dem Fachunternehmen, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht. Erst nach der Zusage solltest du mit der Umsetzung starten. Lass dich dazu von deinem Fachbetrieb beraten.
Mehr Antworten? Auf der FAQ-Seite findest du alle Fragen zu Förderung, Kosten, Technik und Anbietern.
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