Photovoltaik · Förderung
Photovoltaik-Förderung 2026 und Einspeisung.
Für Solarstrom gibt es eine garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre, dazu 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher sowie zinsgünstige KfW-Kredite. Hier erfährst du, was dir zusteht und wie du es kombinierst.
- 20 Jahre
- garantierte Einspeisevergütung
- 0 %
- MwSt auf Anlage und Speicher
- KfW 270
- zinsgünstiger Kredit
Photovoltaik-Förderung im Detail
Photovoltaik Förderung umfasst in Deutschland 2026 vor allem die garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre, die 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlagen und Speicher sowie zinsgünstige KfW-Kredite. Hinzu kommen regionale Zuschüsse, Speicherförderungen einzelner Bundesländer und Kommunen sowie steuerliche Erleichterungen für kleinere Anlagen. Die Höhe der Förderung hängt von Anlagengröße, Einspeiseart und Standort ab, wobei die bundesweite Einspeisevergütung halbjährlich sinkt.
01Einspeisevergütung 2026: Garantierte Vergütung für 20 Jahre
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die wichtigste und verlässlichste Förderung für Photovoltaikanlagen in Deutschland. Sobald deine PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen ist, erhältst du für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom eine feste Vergütung. Diese Vergütungshöhe wird am Tag der Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt dann garantiert für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.
Seit der EEG-Novelle 2023 gibt es zwei verschiedene Vergütungssätze: einen für Volleinspeiser, die den gesamten erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen, und einen niedrigeren Satz für Überschusseinspeiser, die den Strom zunächst selbst nutzen und nur den Überschuss einspeisen. Die Höhe der Vergütung hängt zudem von der Anlagengröße ab und sinkt halbjährlich zum 1. Februar und 1. August. Diese Degression soll den technischen Fortschritt und sinkende Anlagenpreise abbilden.
Für Anlagen bis 10 kW Leistung auf Wohngebäuden liegt die Überschusseinspeisung im ersten Halbjahr 2026 bei ungefähr 8,0 bis 8,5 Cent pro kWh, bei Volleinspeisung bei circa 12,5 bis 13,0 Cent pro kWh. Größere Anlagen bis 40 kW erhalten etwas niedrigere Sätze, wobei die Vergütung gestaffelt nach Leistungsklassen ausgezahlt wird. Die genauen Cent-Beträge hängen vom konkreten Inbetriebnahmedatum ab und werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Gut zu wissen
Die Einspeisevergütung wird am Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben und sinkt halbjährlich zum 1. Februar und 1. August.
02Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung: Welche Variante lohnt sich?
Beim Überschusseinspeisemodell verbrauchst du den selbst erzeugten Solarstrom direkt in deinem Haushalt und speist nur den Überschuss ins Netz ein. Das ist wirtschaftlich meist die attraktivere Variante, denn jede selbst genutzte Kilowattstunde erspart dir den deutlich höheren Strombezugspreis von 30 bis 40 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung erhältst du dann nur für den nicht selbst genutzten Anteil.
Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz, wofür du die höhere Volleinspeisevergütung erhältst. Diese Variante kann sich rechnen, wenn du kaum Strom tagsüber verbrauchst, keinen Speicher installieren möchtest oder eine sehr große Dachfläche zur Verfügung hast. Wichtig: Die Entscheidung zwischen Voll- und Überschusseinspeisung musst du vor Inbetriebnahme treffen und kannst sie erst zum Folgejahr ändern. Seit 2023 ist es zudem möglich, auf demselben Grundstück zwei separate Anlagen zu betreiben, eine für Volleinspeisung und eine für Eigenverbrauch.
| Merkmal | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Vergütung (ca. 2026, bis 10 kW) | 8,0 bis 8,5 Cent/kWh | 12,5 bis 13,0 Cent/kWh |
| Eigenverbrauch möglich | Ja, prioritär | Nein, komplette Einspeisung |
| Wirtschaftlichkeit | Meist höher durch eingesparte Strombezugskosten | Nur bei geringem Eigenverbrauch oder sehr großer Anlage |
| Speicher sinnvoll | Ja, erhöht Eigenverbrauch | Nein, nicht kompatibel |
| Wechsel möglich | Nur jährlich zum Folgejahr | Nur jährlich zum Folgejahr |
030 Prozent Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und Speicher
Seit Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf und in der Nähe von Wohngebäuden ein Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent. Diese Regelung ist eine der wichtigsten Förderungen und spart bei einer durchschnittlichen Anlage mehrere Tausend Euro. Die Steuerbefreiung umfasst die komplette Lieferung und Installation der Anlage inklusive aller Komponenten wie Module, Wechselrichter, Montagesystem und Verkabelung.
Auch Stromspeicher sind von der Mehrwertsteuerbefreiung erfasst, wenn sie zusammen mit der PV-Anlage oder nachträglich für eine bestehende Anlage geliefert werden. Die Regelung gilt für Anlagen bis zu einer installierten Bruttoleistung von 30 kW peak auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden liegt die Grenze bei 15 kW peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Die Steuerbefreiung wird automatisch vom Installateur auf der Rechnung ausgewiesen, du musst nichts beantragen. Achte darauf, dass auf der Rechnung explizit der Steuersatz von 0 Prozent gemäß Paragraf 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz ausgewiesen ist. Diese Ersparnis verbessert die Wirtschaftlichkeit deutlich und verkürzt die Amortisationszeit um mehrere Jahre.
- Gilt für Lieferung und Installation der kompletten PV-Anlage
- Umfasst auch Stromspeicher und alle Komponenten
- Automatische Anwendung durch den Installateur
- Grenze: 30 kW peak bei Einfamilienhäusern, 15 kW peak pro Einheit bei Mehrfamilienhäusern
- Keine Antragstellung nötig, direkte Ersparnis auf der Rechnung
Gut zu wissen
Die 0 Prozent Mehrwertsteuer gelten automatisch für PV-Anlagen bis 30 kW peak auf Wohngebäuden inklusive Speicher und sparen mehrere Tausend Euro ohne Antragstellung.
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04KfW-Kredit 270: Zinsgünstige Finanzierung für Photovoltaikanlagen
Mit dem KfW-Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" kannst du deine Photovoltaikanlage zu günstigen Konditionen finanzieren. Der Kredit deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab, inklusive Planung, Projektierung und Installation. Auch die Kosten für Stromspeicher, Wechselrichter und alle notwendigen Komponenten sind förderfähig.
Die Zinssätze sind marktabhängig, liegen aber in der Regel deutlich unter üblichen Verbraucherkrediten. Die maximale Kreditsumme beträgt 50 Millionen Euro pro Vorhaben, für private Haushalte sind typischerweise 10.000 bis 50.000 Euro relevant. Die Laufzeit kannst du zwischen 5 und 30 Jahren wählen, mit bis zu 5 Jahren tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen du nur die Zinsen zahlst.
Den KfW-Kredit beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, bevor du die Anlage bestellst oder Verträge unterschreibst. Die Bank prüft deine Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Wichtig: Der Kredit ist unabhängig von der Einspeisevergütung und lässt sich mit allen anderen Förderprogrammen kombinieren.
05Regionale und kommunale Zuschüsse: Zusätzliches Geld vom Land und der Stadt
Neben den bundesweiten Förderungen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Zuschüssprogramme für Photovoltaikanlagen an. Diese Programme variieren stark in Höhe, Umfang und Verfügbarkeit und werden oft nur zeitlich begrenzt angeboten oder haben begrenzte Budgets, die schnell ausgeschöpft sind.
Typische Förderbeträge liegen zwischen 200 und 500 Euro pro installiertem Kilowattpeak Leistung, manche Programme fördern auch pauschal mit 1.000 bis 3.000 Euro pro Anlage. Besonders großzügig sind oft Förderungen für die Kombination von Photovoltaik mit Stromspeicher oder Wallbox. Einige Kommunen fördern gezielt die Begrünung von Solardächern oder besonders effiziente Module.
Die Beantragung erfolgt meist vor Beginn der Maßnahme direkt beim jeweiligen Bundesland, der Stadt oder über beauftragte Förderbanken. Informiere dich frühzeitig über die Programme an deinem Wohnort, denn Fördertöpfe können innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft sein. Wärmepumpen-Kompass hilft dir, passende regionale Fördermöglichkeiten zu identifizieren und mit geeigneten Anbietern in Kontakt zu treten, die mit den lokalen Programmen vertraut sind.
- Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bieten eigene PV-Förderprogramme
- Städte wie München, Stuttgart oder Berlin haben kommunale Solarprogramme
- Förderung oft an Bedingungen geknüpft: Speicher, Mindestgröße, regionale Installateure
- Antragstellung meist vor Auftragsvergabe, oft über Online-Portal
- Kombinierbar mit bundesweiten Förderungen wie Einspeisevergütung und KfW-Kredit

06Förderung für Stromspeicher: Zusätzliche Unterstützung für Batteriesysteme
Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauch des Solarstroms deutlich und machen dich unabhängiger vom Netzbezug. Während es aktuell kein bundesweites Speicherförderprogramm mehr gibt, profitierst du von der 0 Prozent Mehrwertsteuer auch beim Speicherkauf. Viele Bundesländer und Kommunen bieten jedoch eigene Speicherförderungen an, die mit bis zu 500 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität bezuschusst werden können.
Besonders attraktiv sind Programme, die Speicher in Kombination mit Wallboxen für Elektroautos fördern. Berlin zahlt beispielsweise bis zu 15.000 Euro für die Kombination aus Photovoltaik, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Thüringen hatten in der Vergangenheit ebenfalls großzügige Speicherprogramme, die 2026 teilweise fortgesetzt oder neu aufgelegt werden.
Die Wirtschaftlichkeit eines Speichers hängt stark von deinem Stromverbrauchsprofil ab. Ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.000 bis 5.000 kWh Jahresverbrauch kann mit einem Speicher von 8 bis 10 kWh Kapazität den Eigenverbrauch von typischerweise 30 auf 60 bis 70 Prozent steigern. Ohne Förderung amortisiert sich ein Speicher meist erst nach 12 bis 15 Jahren, mit Zuschuss kann sich diese Zeit auf 8 bis 10 Jahre verkürzen.
Gut zu wissen
Stromspeicher profitieren von der 0 Prozent Mehrwertsteuer, und viele Bundesländer zahlen zusätzlich bis zu 500 Euro pro kWh Speicherkapazität.
07Steuerliche Behandlung: Liebhaberei und Einkommensteuerbefreiung
Seit 2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kW peak auf Einfamilienhäusern und bis 15 kW peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet, dass weder die Einspeisevergütung noch der Eigenverbrauch als Einkommen versteuert werden müssen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2022 und gilt unabhängig davon, ob die Anlage wirtschaftlich betrieben wird oder nicht.
Die Einkommensteuerbefreiung erspart dir die früher notwendige jährliche Steuererklärung mit Gewinnermittlung und Abschreibung der Anlage. Du musst keine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben mehr dokumentieren. Das Finanzamt behandelt deine Anlage automatisch als einkommensteuerfrei, sofern die Leistungsgrenze nicht überschritten wird. Bei größeren Anlagen oder gewerblich genutzten Dächern gelten weiterhin die regulären Besteuerungsregeln.
Zusätzlich zur Einkommensteuerbefreiung gilt seit 2023 die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer. Du kannst wählen, ob du auf die Umsatzsteuer verzichtest oder diese regulär abführst. Verzichtest du darauf, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, kannst aber auch keine Vorsteuer aus der Anschaffung geltend machen. Da die Anlage jedoch mit 0 Prozent Mehrwertsteuer gekauft wurde, ist dieser Punkt seit 2023 für die meisten Anlagenbetreiber nicht mehr relevant.
| Steuerart | Regelung ab 2022/2023 | Was bedeutet das für dich |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Befreiung bis 30 kW peak (EFH) | Keine Versteuerung von Einspeisevergütung und Eigenverbrauch |
| Umsatzsteuer (Lieferung) | 0 Prozent seit 2023 | Keine Mehrwertsteuer beim Kauf der Anlage |
| Umsatzsteuer (Betrieb) | Kleinunternehmer-Option | Keine USt-Voranmeldung nötig, wenn auf Regelbesteuerung verzichtet |
| Gewerbesteuer | Entfällt bei Liebhaberei | Keine Gewerbeanmeldung nötig für kleine Anlagen auf Wohngebäuden |
08Antragsreihenfolge und Timing: So sicherst du dir alle Förderungen
Die richtige Reihenfolge bei der Beantragung der Förderungen ist entscheidend, um keine Zuschüsse zu verlieren. Grundsätzlich gilt: Informiere dich zuerst über alle verfügbaren Programme an deinem Standort, bevor du Verträge unterschreibst oder die Anlage bestellst. Viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.
Der typische Ablauf sieht so aus: Zuerst holst du Angebote von Installateuren ein und prüfst regionale Förderprogramme. Dann beantragst du gegebenenfalls kommunale oder Landes-Zuschüsse sowie den KfW-Kredit 270 über deine Hausbank. Erst nach der Förderzusage unterschreibst du den Vertrag mit dem Installateur und beauftragst die Installation. Nach der Inbetriebnahme meldest du die Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an, damit die Einspeisevergütung ausgezahlt werden kann.
Die Einspeisevergütung selbst musst du nicht separat beantragen, sie gilt automatisch nach Registrierung im Marktstammdatenregister. Diese Registrierung muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen, sonst droht der Verlust der Vergütung. Die 0 Prozent Mehrwertsteuer werden direkt vom Installateur auf der Rechnung berücksichtigt. Achte darauf, alle Fristen einzuhalten und alle Nachweise aufzubewahren, die für Förderprogramme erforderlich sind.
- Schritt 1: Angebote einholen und regionale Förderprogramme recherchieren
- Schritt 2: Förderanträge stellen (kommunal, Bundesland, KfW) vor Vertragsunterschrift
- Schritt 3: Nach Förderzusage Vertrag mit Installateur unterschreiben
- Schritt 4: Installation durchführen lassen
- Schritt 5: Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden
- Schritt 6: Anmeldung beim Netzbetreiber für Einspeisevergütung
09Wirtschaftlichkeit und Förderhöhe im Vergleich
Die Gesamtförderung für eine Photovoltaikanlage setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen und variiert stark je nach Standort, Anlagengröße und gewähltem Einspeisemodell. Eine typische 10 kW Anlage auf einem Einfamilienhaus kostet inklusive Installation und Speicher etwa 25.000 bis 30.000 Euro. Durch die 0 Prozent Mehrwertsteuer sparst du direkt rund 4.000 bis 5.000 Euro.
Die Einspeisevergütung über 20 Jahre bringt bei einer Überschusseinspeisung mit 30 Prozent Einspeisung und einem Vergütungssatz von rund 8,2 Cent pro kWh etwa 2.400 Euro Einnahmen pro Jahr, also insgesamt rund 48.000 Euro über die Laufzeit. Nutzt du zusätzlich 60 bis 70 Prozent des erzeugten Stroms selbst, sparst du bei einem Strompreis von 35 Cent pro kWh jährlich rund 2.500 Euro, über 20 Jahre also 50.000 Euro. Hinzu kommen mögliche regionale Zuschüsse von 1.000 bis 5.000 Euro.
Die Amortisationszeit liegt damit bei gut geplanten Anlagen zwischen 8 und 12 Jahren. Ein zinsgünstiger KfW-Kredit kann die Liquiditätsbelastung in den ersten Jahren deutlich senken. Wichtig ist, realistische Annahmen zu treffen und nicht mit Renditeversprechen zu rechnen, die von schwankenden Strompreisen oder unrealistisch hohen Eigenverbrauchsquoten ausgehen.
| Förderbaustein | Höhe/Umfang | Zeitpunkt der Wirkung |
|---|---|---|
| 0 % Mehrwertsteuer | 4.000 bis 5.000 Euro (bei 25.000 bis 30.000 Euro Investition) | Sofort bei Kauf |
| Einspeisevergütung (20 Jahre) | Ca. 48.000 Euro (10 kW, 30 % Einspeisung, 8,2 Ct/kWh) | Monatlich über 20 Jahre |
| Eigenverbrauch (20 Jahre) | Ca. 50.000 Euro (7.000 kWh/Jahr, 35 Ct/kWh Ersparnis) | Laufend, täglich |
| Regionale Zuschüsse | 1.000 bis 5.000 Euro (je nach Programm) | Nach Antragstellung und Nachweis |
| KfW-Kredit 270 | Zinsvorteil ca. 500 bis 1.500 Euro über Laufzeit | Über Kreditlaufzeit verteilt |
10Kombination mit Wärmepumpe: Doppelt profitieren
Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen sind ein ideales Gespann für die Energiewende im eigenen Zuhause. Die Wärmepumpe nutzt den selbst erzeugten Solarstrom zum Heizen und zur Warmwasserbereitung, was die Eigenverbrauchsquote deutlich erhöht und die Betriebskosten der Wärmepumpe senkt. Gerade in den Übergangsmonaten im Frühjahr und Herbst, wenn die Sonne scheint und gleichzeitig noch geheizt werden muss, ergibt sich eine optimale Synergie.
Für die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik gibt es teilweise zusätzliche Fördermöglichkeiten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent Zuschuss, wobei die Kombination mit einer PV-Anlage den Betrieb besonders wirtschaftlich macht. Manche Bundesländer bieten spezielle Kombiprogramme an, die beide Technologien zusammen bezuschussen.
Wärmepumpen-Kompass hilft dir, die beste Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage für dein Zuhause zu finden. Wir vergleichen unabhängig verschiedene Anbieter und zeigen dir, welche Installateure beide Systeme aus einer Hand liefern und optimal aufeinander abstimmen können. Durch intelligente Steuerung lässt sich der selbst erzeugte Solarstrom priorisiert in die Wärmepumpe leiten und so die Eigenverbrauchsquote auf über 70 Prozent steigern.
11Häufige Fehler bei der Förderung vermeiden
Viele Anlagenbetreiber verschenken Fördergelder, weil sie die Antragstellung zu spät vornehmen oder wichtige Fristen versäumen. Der häufigste Fehler ist, den Vertrag mit dem Installateur zu unterschreiben, bevor die Förderanträge gestellt wurden. Viele kommunale und regionale Programme setzen voraus, dass noch kein Vertrag geschlossen wurde. Ein nachträglicher Antrag wird dann abgelehnt.
Ein weiterer typischer Fehler ist die verspätete Anmeldung im Marktstammdatenregister. Diese muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Versäumst du diese Frist, kann die Einspeisevergütung rückwirkend verloren gehen oder sich verzögern. Auch die Anmeldung beim Netzbetreiber ist verpflichtend und muss vor der Installation erfolgen, damit die technische Freigabe erteilt wird.
Achte außerdem darauf, dass alle Komponenten der Anlage förderfähig sind. Manche Programme schließen bestimmte Hersteller oder Technologien aus oder setzen Mindestanforderungen an Wirkungsgrade voraus. Lass dich von deinem Installateur beraten und prüfe die Förderbedingungen genau. Wärmepumpen-Kompass empfiehlt ausschließlich Anbieter, die Erfahrung mit Förderanträgen haben und dich durch den gesamten Prozess begleiten.
- Nie den Vertrag unterschreiben, bevor Förderanträge gestellt sind
- Marktstammdatenregister-Anmeldung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
- Netzbetreiber-Anmeldung vor Installation durchführen
- Förderbedingungen und technische Anforderungen genau prüfen
- Alle Nachweise und Rechnungen für spätere Prüfungen aufbewahren
- Fristen für Verwendungsnachweise bei Zuschüssen beachten
FAQ
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung
Wie hoch ist die staatliche Förderung bei Photovoltaikanlagen?
Die staatliche Förderung umfasst 0 Prozent Mehrwertsteuer (Ersparnis von rund 4.000 bis 5.000 Euro bei 25.000 bis 30.000 Euro Investition), die garantierte Einspeisevergütung von ungefähr 8,0 bis 8,5 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung und 12,5 bis 13,0 Cent bei Volleinspeisung über 20 Jahre sowie zinsgünstige KfW-Kredite. Hinzu kommen regionale Zuschüsse von teilweise 1.000 bis 5.000 Euro je nach Bundesland und Kommune.
Werden PV-Anlagen 2026 noch gefördert?
Ja, PV-Anlagen werden 2026 weiterhin durch die Einspeisevergütung nach EEG gefördert, die für 20 Jahre garantiert ist. Zusätzlich gilt die 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlagen und Speicher, und es stehen zinsgünstige KfW-Kredite sowie zahlreiche regionale und kommunale Förderprogramme zur Verfügung. Die Einspeisevergütung sinkt zwar halbjährlich, bleibt aber eine verlässliche Grundförderung.
Welche Förderungen gibt es aktuell für Photovoltaikanlagen?
Aktuell gibt es die Einspeisevergütung nach EEG (garantiert für 20 Jahre), 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher, den zinsgünstigen KfW-Kredit 270, Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kW peak sowie zahlreiche regionale und kommunale Zuschüsse für Anlagen und Speicher. Die Förderhöhe hängt von Anlagengröße, Standort und Einspeisemodell ab.
Was kostet eine 10 kW PV-Anlage mit Speicher und Montage?
Eine 10 kW PV-Anlage mit Stromspeicher (8 bis 10 kWh) und kompletter Montage kostet 2026 etwa 25.000 bis 30.000 Euro. Durch die 0 Prozent Mehrwertsteuer sparst du direkt rund 4.000 bis 5.000 Euro. Die genauen Kosten hängen von Modulqualität, Speicherkapazität, Dachbeschaffenheit und regionalem Preisniveau ab.
Muss ich die Einspeisevergütung beantragen?
Nein, die Einspeisevergütung musst du nicht separat beantragen. Sie gilt automatisch, sobald du deine Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und beim Netzbetreiber angemeldet hast. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Kann ich Förderungen miteinander kombinieren?
Ja, die meisten Förderungen lassen sich kombinieren. Die 0 Prozent Mehrwertsteuer, die Einspeisevergütung, der KfW-Kredit 270 und regionale Zuschüsse können parallel genutzt werden. Auch die steuerlichen Vergünstigungen gelten zusätzlich. Wichtig ist, die jeweiligen Antragsbedingungen und Fristen zu beachten und Anträge vor Vertragsunterschrift zu stellen.
Sind kleine Photovoltaikanlagen steuerfrei?
Ja, seit 2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kW peak auf Einfamilienhäusern vollständig von der Einkommensteuer befreit. Weder die Einspeisevergütung noch der Eigenverbrauch müssen versteuert werden. Zusätzlich gilt seit 2023 die 0 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf. Du musst keine Gewinnermittlung oder jährliche Steuererklärung für die Anlage erstellen.
Wann sinkt die Einspeisevergütung das nächste Mal?
Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich zum 1. Februar und zum 1. August jeden Jahres. Die Höhe der Absenkung hängt vom Ausbautempo der Photovoltaik in Deutschland ab und wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Für deine Anlage gilt jedoch der Vergütungssatz am Tag der Inbetriebnahme, der dann 20 Jahre lang unverändert bleibt.
Mehr Antworten? Auf der FAQ-Seite findest du alle Fragen zu Förderung, Kosten, Technik und Anbietern.
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