Förderung · 11 Min. Lesezeit
KfW Förderung Heizung 2026: Zuschüsse, Boni und Antrag im Detail
Die KfW-Heizungsförderung 2026 bringt bis zu 70 % Zuschuss für deine neue Wärmepumpe. Wir erklären Grundförderung, Boni, Antragsweg und rechnen ein reales Beispiel durch.
Veröffentlicht am 28. August 2026

Förderung
Die KfW Förderung Heizung ist 2026 das wichtigste Instrument, um den Heizungstausch für Eigentümer bezahlbar zu machen: Über das Programm KfW 458 gibt es bis zu 70 % Zuschuss auf die Kosten einer neuen klimafreundlichen Heizung – gedeckelt bei rund 21.000 € pro Wohneinheit. Wer clever kombiniert, senkt den Eigenanteil für eine Wärmepumpe von 30.000 € auf unter 10.000 €. In diesem Leitfaden erklären wir Grundförderung, alle Boni, den kompletten Antragsweg und zeigen ein reales Rechenbeispiel.
Was ist die KfW-Heizungsförderung 2026?
Die KfW-Heizungsförderung ist ein einmaliger Zuschuss, den private Eigentümer für den Einbau einer erneuerbaren Heizung erhalten – vor allem Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüsse an Wärmenetze. Rechtsgrundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Antragsstelle für Heizungen im Wohngebäude ist seit 2024 nicht mehr das BAFA, sondern die KfW über das Programm 458.
Kernidee: Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder, der eine förderfähige Heizung einbaut. Darüber hinaus gibt es drei Boni – Klimageschwindigkeit, Einkommen und Effizienz – die auf maximal 70 % gedeckelt sind. Die förderfähigen Kosten selbst sind bei 30.000 € pro Wohneinheit gekappt. Rechnerisch ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von 21.000 € pro Wohnung im Einfamilienhaus.
Wichtig zur Einordnung: Die KfW-Heizungsförderung ersetzt keine anderen Programme – sie ergänzt sie. Nebenkosten wie Dämmung, Fenster oder hydraulischer Abgleich laufen weiter über das BAFA. Details zu den flankierenden Zuschüssen findest du auf den offiziellen Seiten des BAFA und des Bundeswirtschaftsministeriums.
Grundförderung und Boni: Wie sich 70 % zusammensetzen
Der maximale Zuschuss von 70 % klingt spektakulär, entsteht aber erst durch Kombination mehrerer Boni. Wer welchen Zuschlag bekommt, hängt vom Zeitpunkt des Tauschs, vom Haushaltseinkommen und vom Kältemittel der Wärmepumpe ab. Hier die vier Bausteine im Detail:
- Grundförderung 30 % – gilt für alle förderfähigen Heizungen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärme).
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 % – für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung (mindestens 20 Jahre alt bei Gas) frühzeitig ersetzen.
- Einkommensbonus 30 % – für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
- Effizienzbonus 5 % – nur für Wärmepumpen, die eine Erd-, Wasser- oder Abwasserquelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) verwenden.
Rechnerisch würden Grundförderung plus alle Boni sogar 85 % ergeben. Der gesetzliche Deckel liegt jedoch bei 70 % der förderfähigen Kosten. Wer also alle Boni erreicht, bekommt bei 30.000 € förderfähigen Kosten maximal 21.000 € ausgezahlt – nicht mehr.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist der größte Hebel: 20 Prozentpunkte extra – aber nur, wenn du selbst im Haus wohnst und die alte Heizung noch läuft. Vermieter gehen leer aus.
Wer bekommt welche Förderung? Die vier Antragsteller-Gruppen
Nicht jeder Eigentümer bekommt jeden Bonus. Die KfW unterscheidet klar zwischen selbstnutzenden Eigentümern, Vermietern, WEGs und Nicht-Wohngebäuden. Für den klassischen Fall Einfamilienhaus gilt:
- Selbstnutzende Eigentümer: berechtigt für Grundförderung, Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus. Maximal 70 %.
- Vermieter: nur Grundförderung (30 %) plus Effizienzbonus (5 %) – zusammen also 35 %.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Grund- und Effizienzbonus für die Zentralheizung, für Sondereigentum können individuelle Boni kommen.
- Mieter: können selbst keine Heizungsförderung beantragen. Sie profitieren nur indirekt über niedrigere Nebenkosten.
Die 70 % erreicht damit realistisch nur ein sehr eng definierter Kreis: selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen (unter 40.000 €), die eine alte fossile Heizung tauschen und eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdsonde einbauen. Für viele Familien mit mittlerem Einkommen sind realistisch 50 bis 55 % Zuschuss – immer noch massiv.
Beispielrechnung: Wärmepumpe im Bestandshaus mit 55 % Förderung
Nehmen wir eine typische Familie: 140-m²-Einfamilienhaus Baujahr 1995, alte Gas-Brennwerttherme aus 2004, Haushaltseinkommen 65.000 €, Eigentümer wohnen selbst im Haus. Sie tauschen 2026 gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan-Kältemittel.
- Gesamtkosten inkl. Einbau, Speicher, Elektroarbeiten: 34.000 €
- Förderfähige Kosten (Deckel): 30.000 €
- Grundförderung 30 %: 9.000 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 %: 6.000 € (alte Gasheizung > 20 Jahre)
- Effizienzbonus 5 %: 1.500 € (Propan-Kältemittel)
- Einkommensbonus: 0 € (Einkommen zu hoch)
- Summe Zuschuss: 16.500 € (55 % der förderfähigen Kosten)
- Eigenanteil: 17.500 €
Das Beispiel zeigt: Auch ohne Einkommensbonus bleibt der Eigenanteil überschaubar. Wer parallel eine Photovoltaikanlage installiert, senkt die Betriebskosten zusätzlich. Wie stark, zeigen wir in unserem Ratgeber zur Kombination Wärmepumpe und PV. Für die reine Wirtschaftlichkeit inklusive Amortisation lohnt ein Blick auf unsere Schritt-für-Schritt-Berechnung.
Antrag Schritt für Schritt: So läuft KfW 458 wirklich ab
Anders als bei früheren Programmen musst du den Antrag vor Vertragsabschluss stellen – aber nach Unterschrift eines Lieferungs- und Leistungsvertrags mit aufschiebender Bedingung. Diese Konstruktion ist neu und Quelle vieler Fehler. Der offizielle Ablauf laut KfW:
- Fachbetrieb einbinden: Angebot einholen, Fachunternehmererklärung (BzA – Bestätigung zum Antrag) ausstellen lassen.
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen: Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die Förderung bewilligt wird.
- Antrag im „Meine KfW“-Portal stellen: BzA-Nummer, Rechnungsempfänger, Bankverbindung, Kostenaufstellung.
- Zuschusszusage abwarten (in der Regel wenige Wochen).
- Heizung einbauen lassen – innerhalb von 36 Monaten nach Zusage.
- Verwendungsnachweis einreichen: Rechnung, Fachunternehmererklärung nach Einbau (BnD).
- Auszahlung: Der Zuschuss wird auf dein Konto überwiesen.
Die konkreten Formulare und Portal-Screens erklären wir im Detail in unserem BAFA- und KfW-Antragsleitfaden sowie im spezialisierten Ratgeber zu Formularen und BzA-Nummer. Wichtig: Ohne Fachbetrieb geht nichts – Do-it-yourself-Installation ist nicht förderfähig.
Häufige Fehler beim Förderantrag
Die Verbraucherzentrale weist regelmäßig auf typische Stolperfallen hin. Die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale lohnt sich vor dem Antrag – oft für 30 € oder kostenlos. Häufige Fehler in der Praxis:
- Vertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschrieben – dann ist die Förderung verloren.
- Antrag zu spät gestellt – nach Rechnungsdatum ist keine Bewilligung mehr möglich.
- Falsches Kältemittel angegeben – Effizienzbonus fällt weg, wenn die Wärmepumpe kein natürliches Kältemittel hat.
- Klimageschwindigkeitsbonus zu Unrecht beansprucht – bei Gasheizungen unter 20 Jahre oder bei defekten Anlagen greift der Bonus nicht.
- Fördermittel nicht mit der Wirtschaftlichkeit gerechnet – hoher Zuschuss nützt wenig, wenn die JAZ zu niedrig bleibt.
Welche Heizungen fördert die KfW – und welche nicht?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neu eingebaute Heizungen ab 2024 in Neubaugebieten und schrittweise auch im Bestand mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die KfW-Förderung deckt genau die Heizungen ab, die diese Anforderung erfüllen:
- Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Solarthermieanlagen
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
- Innovative Hybridheizungen mit dominantem erneuerbaren Anteil
Reine Gas- oder Ölheizungen werden 2026 nicht gefördert – auch nicht als Brennwertgeräte. Selbst H2-Ready-Gasheizungen sind ohne erneuerbare Ergänzung außen vor. Der Bundesverband Wärmepumpe weist zudem darauf hin, dass die JAZ nach ISO-Prüfnorm mindestens 3,0 erreichen muss, damit die Wärmepumpe im Bestand als förderfähig gilt.
Wärmepumpe im Altbau: Passt sie mit Förderung wirklich?
Die häufigste Sorge: Meine alten Heizkörper und die hohe Vorlauftemperatur machen die Wärmepumpe ineffizient. Die Realität ist differenzierter. Viele Altbauten laufen mit 55 °C Vorlauftemperatur wirtschaftlich – vorausgesetzt, ein hydraulischer Abgleich wurde gemacht. Details zeigen unsere Ratgeber zu Vorlauftemperatur im Altbau, zur maximalen Vorlauftemperatur und zu Erfahrungen aus Foren.
Für Altbau-Eigentümer besonders relevant: Der hydraulische Abgleich ist Pflicht für die Förderung. Er kostet 500 bis 1.500 € und wird ebenfalls über das BAFA bezuschusst. Ohne Nachweis (Verfahren B) verweigert die KfW im schlimmsten Fall die Auszahlung.
Zeitplan: Wie lange gibt es die KfW-Heizungsförderung noch?
Aktuell ist die Heizungsförderung im Bundeshaushalt bis Ende 2028 abgesichert. Danach entscheidet die Bundesregierung neu. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jedoch stufenweise: Ab 2029 auf 15 %, ab 2031 auf 10 %. Wer den maximalen Bonus mitnehmen will, sollte den Tausch bis spätestens 2028 planen.
Ein Restrisiko bleibt: Bei angespannter Haushaltslage kann die Politik nachjustieren – so geschehen im Sommer 2026, als förderfähige Höchstkosten leicht gekürzt wurden. Wer plant, sollte daher nicht zu lange warten. Für die Entscheidung Gas oder Wärmepumpe haben wir ein separates Entscheidungs-Framework 2026 zusammengestellt.
Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung
Wer bekommt 70 Prozent Förderung Heizung?
Die vollen 70 % erhält nur, wer selbst im Haus wohnt, eine alte fossile Heizung (Gas > 20 Jahre, Öl, Kohle) ersetzt, ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € hat und eine Wärmepumpe mit Erd-, Wasser-, Abwasserquelle oder natürlichem Kältemittel einbaut. Der maximale Auszahlbetrag liegt bei 21.000 € pro Wohneinheit.
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für eine neue Heizung?
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten – gedeckelt bei 30.000 € pro Wohneinheit, also maximal 9.000 €. Mit Boni sind je nach Konstellation 35 %, 55 % oder 70 % möglich – rechnerisch bis zu 21.000 €. Für die meisten Familien mit Wärmepumpe im Bestand landet der Zuschuss realistisch zwischen 12.000 € und 16.500 €.
Wie lange noch KfW Heizungsförderung?
Die Heizungsförderung ist bis Ende 2028 im Bundeshaushalt gesichert. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird jedoch ab 2029 von 20 % auf 15 % und ab 2031 auf 10 % gesenkt. Wer den vollen Bonus mitnehmen will, sollte den Antrag spätestens 2028 stellen. Politische Änderungen sind grundsätzlich möglich.
Gibt es 2026 eine Förderung für neue Gasheizungen?
Nein. Reine Gas- oder Ölheizungen sind seit 2024 nicht mehr förderfähig – auch nicht als moderne Brennwertgeräte. Gefördert werden nur Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Eine Ausnahme sind Hybridheizungen mit dominantem erneuerbaren Anteil, etwa Wärmepumpe plus Gas-Spitzenlast.
Kann ich KfW-Heizungsförderung und Kredit kombinieren?
Ja. Neben dem Zuschuss (KfW 458) gibt es den Ergänzungskredit KfW 358/359 mit zinsvergünstigten Konditionen bis 120.000 € – für Haushalte mit Einkommen bis 90.000 €. Damit lässt sich der verbleibende Eigenanteil finanzieren. Beides zusammen deckt in vielen Fällen den kompletten Modernisierungsbedarf ab.
Muss ich den Antrag selbst stellen oder macht das der Installateur?
Den Antrag im „Meine KfW“-Portal stellst du selbst als Eigentümer. Der Fachbetrieb liefert dir aber die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) mit einer eindeutigen ID. Viele Komplettanbieter wie thermondo, Enpal oder 1KOMMA5° übernehmen inzwischen die Vorbereitung inklusive Formularhilfe – die Antragsstellung selbst bleibt jedoch bei dir.
Fazit: Der beste Zeitpunkt für den Heizungstausch ist jetzt
Die KfW-Heizungsförderung 2026 ist eines der großzügigsten Investitionsprogramme, das Eigentümer je hatten. Bis zu 21.000 € Zuschuss – realistisch für viele 12.000 bis 16.500 € – senken den Eigenanteil einer Wärmepumpe massiv. Wer selbst wohnt, eine alte Heizung tauscht und den Antrag sauber vor Vertragsabschluss stellt, kann kaum falsch liegen. Wichtig sind drei Dinge: Fachbetrieb mit Erfahrung, saubere Dokumentation und realistische JAZ-Berechnung für das eigene Haus.
Wir vom Wärmepumpen-Kompass empfehlen: Erst prüfen, ob dein Haus wärmepumpentauglich ist, dann Angebote einholen und den Antrag stellen. Wer unsicher ist, sollte parallel unseren Ratgeber zu Kosten im Altbau und die Übersicht zu Luft-Wasser-Wärmepumpen-Kosten lesen. Zusammen mit der KfW-Förderung ergibt sich für die meisten Häuser eine Amortisation innerhalb von 10 bis 15 Jahren – ein solider Deal in einer Zeit steigender fossiler Energiepreise.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin vom Wärmepumpen-Kompass. Sie recherchiert Themen rund um Wärmepumpe, Förderung, Kosten und Heizungstausch, schreibt fundierte Ratgeber-Artikel und prüft alle Quellen, bevor jeder Artikel von der Redaktion freigegeben wird.
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ℹ️ Dieser Artikel wurde von unserer KI-Redaktion verfasst und vor Veröffentlichung von der Wärmepumpen-Kompass-Redaktion geprüft. Alle Zahlen und Förderbedingungen werden gegen unabhängige Quellen (BAFA, KfW, Verbraucherzentrale) verifiziert.
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