Förderung · 8 Min. Lesezeit
BAFA Antrag Wärmepumpe: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Förderung 2026
So stellst du den BAFA-Antrag für deine Wärmepumpe richtig: Komplette Anleitung von der Registrierung über erforderliche Unterlagen bis zur Auszahlung. Mit allen Fristen, Formularen und Förder-Prozent.
Veröffentlicht am 30. April 2026

Förderung
Den BAFA-Antrag für eine Wärmepumpe stellst du ausschließlich online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de. Der Antrag muss zwingend vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags eingereicht werden, ein Kostenvoranschlag und Planungsgespräche sind jedoch erlaubt. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell zwischen 4 und 12 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen, die Förderhöhe liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten mit einem Maximum von 21.000 Euro.
Wie beantrage ich die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe?
Die BAFA-Förderung für deine Wärmepumpe beantragst du in drei klar definierten Schritten: Zuerst registrierst du dein Vorhaben online im BAFA-Portal, dann schließt du den Vertrag mit dem Installateur ab und lässt die Anlage installieren, abschließend reichst du alle geforderten Unterlagen zur Verwendungsnachweis-Prüfung ein. Der gesamte Prozess erfolgt digital über das KfW-Zuschussportal 458, das seit 2024 die technische Abwicklung für BAFA-Heizungsförderungen übernommen hat.
Schritt 1: Registrierung im BAFA-Portal (vor Vertragsabschluss)
Bevor du irgendeinen verbindlichen Vertrag unterschreibst, musst du dein Vorhaben im BAFA-Portal registrieren. Diese Registrierung ist zwingend erforderlich und erzeugt eine Vorgangsnummer, die du später benötigst. Du rufst dazu das Online-Antragsformular auf www.bafa.de oder direkt im KfW-Zuschussportal auf und gibst folgende Daten ein:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Steuernummer bei Einkommensbonus)
- Gebäudedaten (Adresse des Vorhabens, Baujahr, Wohn- oder Nichtwohngebäude)
- Technische Angaben zur geplanten Wärmepumpe (Typ, Hersteller, Leistung in kW)
- Voraussichtliche Kosten der Maßnahme
- Angaben zu Boni (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Effizienzbonus)
Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail mit deiner Vorgangsnummer. Diese Nummer ist wichtig für alle weiteren Schritte und die spätere Antragstellung.
Schritt 2: Vertragsabschluss und Installation
Erst nach der Registrierung darfst du den Liefer- und Leistungsvertrag mit deinem Fachbetrieb unterschreiben. Achte darauf, dass die Rechnung und der Vertrag die gleichen technischen Daten enthalten, die du bei der Registrierung angegeben hast. Die Wärmepumpe muss außerdem in der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt sein. Du findest diese Liste unter www.bafa.de/energie-effizienz/heizen-mit-erneuerbaren-energien.
Während der Installation muss ein Fachunternehmen mit Sachkundenachweis (§ 60b GEG) die Arbeiten durchführen. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A oder B ist Pflicht, ebenso die Einstellung der Heizkurve und eine Einweisung des Betreibers. Diese Punkte werden später im Verwendungsnachweis abgefragt.
Schritt 3: Verwendungsnachweis einreichen
Sobald die Wärmepumpe installiert und in Betrieb genommen ist, reichst du innerhalb von 12 Monaten nach Vorhabenbeginn (ab Datum der Registrierung) den Verwendungsnachweis ein. Dafür lädst du folgende Dokumente im Portal hoch:
- Rechnung(en) des Fachbetriebs mit Aufschlüsselung aller förderfähigen Kosten
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Überweisungsbelege)
- Fachunternehmererklärung (Formular vom BAFA), unterschrieben vom Installateur
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs (Protokoll nach Verfahren A oder B)
- Bei Einkommensbonus: Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (bei Antrag 2026 = Bescheid 2024)
- Bei Effizienzbonus: Nachweis einer JAZ von mindestens 4,5 (Wärmepumpe) bzw. entsprechende Herstellerbescheinigung
Nach Prüfung aller Unterlagen durch das BAFA erhältst du den Förderzuschuss auf dein angegebenes Bankkonto überwiesen. Fehlende oder fehlerhafte Dokumente verlängern die Bearbeitungszeit erheblich.
Wo beantrage ich die Förderung für die Wärmepumpe?
Die Förderung für deine Wärmepumpe beantragst du ausschließlich online über das BAFA-Portal unter www.bafa.de im Bereich Energie und Energieeffizienz. Seit 2024 erfolgt die technische Abwicklung über das KfW-Zuschussportal 458, das du unter www.kfw.de/458 erreichst. Eine postalische oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Du benötigst für die Registrierung und den späteren Verwendungsnachweis einen Computer oder Tablet mit Internetzugang und die Möglichkeit, PDF-Dokumente hochzuladen.
Fördersätze und Boni 2026 im Überblick
Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen setzt sich 2026 aus mehreren Komponenten zusammen, die kombiniert werden können:
- Grundförderung: 30 Prozent für alle förderfähigen Wärmepumpen
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie funktionsfähiger Gas- oder Biomassekessel über 20 Jahre
- Einkommensbonus: 30 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr
- Effizienzbonus: 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) oder JAZ ab 4,5
Die Boni sind kombinierbar, jedoch ist der Gesamtfördersatz auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Die Bemessungsgrundlage beträgt maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit, woraus sich eine maximale Förderung von 21.000 Euro ergibt.
Beispielrechnungen: So viel Förderung erhältst du
- Einfamilienhaus 140 m², Luft-Wasser-Wärmepumpe 10 kW, Kosten 28.000 €, Austausch Ölheizung, kein Einkommensbonus: 30 % Grund + 20 % Klima = 50 % = 14.000 € Förderung
- Einfamilienhaus 120 m², Sole-Wasser-Wärmepumpe 8 kW, Kosten 35.000 €, Austausch Gasheizung (25 Jahre), Einkommensbonus: 30 % Grund + 20 % Klima + 30 % Einkommen = 70 % von max. 30.000 € = 21.000 € Förderung
- Einfamilienhaus 180 m², Luft-Wasser-Wärmepumpe 12 kW mit Propan-Kältemittel, Kosten 32.000 €, Austausch Gasheizung (15 Jahre), kein Einkommensbonus: 30 % Grund + 5 % Effizienz = 35 % = 10.500 € Förderung (kein Klimabonus, da Gasheizung unter 20 Jahre)
- Zweifamilienhaus 200 m², zwei Wärmepumpen, Kosten 55.000 €: Bemessungsgrundlage 2 x 30.000 € = 60.000 €, bei 50 % Fördersatz = 30.000 € Förderung möglich
Wie lange dauert die BAFA-Genehmigung für eine Wärmepumpe?
Die BAFA-Bearbeitung deines Antrags dauert aktuell zwischen 4 und 12 Wochen nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises. Die reine Registrierung zu Beginn wird meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen bestätigt, da hier nur eine formale Prüfung erfolgt. Die eigentliche Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung aller eingereichten Unterlagen. Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen kann sich die Bearbeitung auf 16 bis 20 Wochen verlängern.
Wichtig: Du erhältst keine Bewilligungsbescheid vorab, sondern erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Prüfung und Auszahlung. Die Registrierung vor Vertragsabschluss sichert dir lediglich einen Platz im Förderprogramm und ist Voraussetzung für die spätere Förderung.
Kann ich einen BAFA-Antrag selber stellen?
Ja, du kannst den BAFA-Antrag für deine Wärmepumpe selbst stellen. Das BAFA verlangt nicht zwingend einen Energieberater oder Fördermittelservice, die Antragstellung ist für Privatpersonen konzipiert und über das Online-Portal eigenständig durchführbar. Du benötigst jedoch alle technischen Unterlagen von deinem Fachbetrieb, insbesondere die Fachunternehmererklärung und den Nachweis des hydraulischen Abgleichs. Viele Installateure unterstützen ihre Kunden beim Ausfüllen der Formulare oder bieten an, die Antragstellung gegen Gebühr (oft 300 bis 800 Euro) zu übernehmen.
Für Privatpersonen ist die eigenständige Antragstellung in der Regel problemlos machbar, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Bei komplexeren Vorhaben (z. B. Mehrfamilienhäuser, Kombinationen mit Solarthermie, denkmalgeschützte Gebäude) kann ein Energieberater sinnvoll sein, zumal dessen Kosten ebenfalls mit bis zu 50 Prozent (maximal 5.000 Euro) gefördert werden.
Welche Unterlagen brauchst du für den BAFA-Antrag?
Für die erfolgreiche Beantragung der BAFA-Förderung benötigst du eine klar definierte Liste an Dokumenten. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen. Halte folgende Dokumente bereit:
Pflichtunterlagen für alle Anträge
- Rechnung(en) des Fachbetriebs: Muss detailliert alle förderfähigen Kosten auflisten (Material, Montage, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich, Entsorgung Altanlage)
- Zahlungsnachweise: Kontoauszüge oder Überweisungsbelege, die belegen, dass du die Rechnung vollständig bezahlt hast
- Fachunternehmererklärung: Ausgefülltes und unterschriebenes BAFA-Formular vom Installateur, bestätigt ordnungsgemäße Installation nach GEG
- Hydraulischer Abgleich: Protokoll nach Verfahren A oder B (DIN EN 12831), unterschrieben vom Fachbetrieb
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe: Herstellerangaben mit JAZ, COP-Wert, Kältemittel, Leistungsangaben
Zusätzliche Unterlagen bei Boni
- Klimageschwindigkeitsbonus: Nachweis über das Alter der alten Heizung (z. B. Rechnung, Typenschild, Schornsteinfegerprotokoll) oder Bestätigung, dass es sich um Öl/Kohle/Nachtspeicher/Gasetage handelt
- Einkommensbonus: Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres (2026 = Bescheid von 2024), aus dem das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro hervorgeht
- Effizienzbonus: Herstellerbescheinigung, dass die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel (z. B. R290, R600a) nutzt oder eine JAZ von mindestens 4,5 erreicht
Alle Dokumente müssen als PDF-Datei (maximal 10 MB pro Datei) im Portal hochgeladen werden. Achte auf Lesbarkeit und vollständige Angaben, unvollständige Scans führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
Wichtige Fristen und Zeitpunkte beim BAFA-Antrag
Die Einhaltung der BAFA-Fristen ist entscheidend für den Erhalt deiner Förderung. Ein zu früher Vertragsabschluss oder zu späte Einreichung des Verwendungsnachweises führt zur Ablehnung.
Registrierung vor Vertragsabschluss
Du musst dein Vorhaben zwingend vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags im BAFA-Portal registrieren. Erlaubt sind vorher nur Planungsleistungen und unverbindliche Kostenvoranschläge. Als Vertragsabschluss gilt jede rechtsverbindliche Bestellung, also auch die Unterschrift auf einem Angebot mit Auftragsbestätigung. Die Registrierung selbst hat keine Bearbeitungsfrist, die Bestätigungs-E-Mail kommt meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen.
Vorhabenbeginn und Umsetzungsfrist
Als Vorhabenbeginn gilt das Datum des Vertragsabschlusses (nicht der Registrierung). Ab diesem Zeitpunkt hast du 12 Monate Zeit, die Maßnahme abzuschließen und den Verwendungsnachweis einzureichen. Bei größeren Projekten kann auf Antrag eine Fristverlängerung um weitere 6 Monate gewährt werden, diese musst du jedoch vor Ablauf der 12 Monate beantragen.
Verwendungsnachweis-Frist
Du musst den Verwendungsnachweis spätestens 12 Monate nach Vorhabenbeginn einreichen. In Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden, ein entsprechender Antrag muss jedoch rechtzeitig und begründet gestellt werden. Verspätete Einreichungen können zur Ablehnung der Förderung führen, auch wenn die Maßnahme korrekt durchgeführt wurde.
Häufige Fehler beim BAFA-Antrag vermeiden
Viele BAFA-Anträge verzögern sich oder werden abgelehnt, weil typische Fehler gemacht werden. Diese lassen sich leicht vermeiden:
Zu früher Vertragsabschluss
Der häufigste Fehler: Du unterschreibst den Vertrag, bevor du dein Vorhaben im BAFA-Portal registriert hast. In diesem Fall ist keine Förderung mehr möglich, auch wenn du die Registrierung unmittelbar danach nachholst. Lass dir vom Installateur zunächst nur einen unverbindlichen Kostenvoranschlag geben, registriere das Vorhaben und unterschreibe erst dann den Vertrag.
Wärmepumpe nicht in der BAFA-Liste
Nicht alle Wärmepumpen sind förderfähig. Du musst vor der Bestellung prüfen, ob dein gewähltes Modell in der offiziellen BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt ist. Diese Liste findest du unter www.bafa.de in der Rubrik Energie-Effizienz. Ohne Listung keine Förderung, auch wenn die Wärmepumpe technisch allen Anforderungen entspricht.
Fehlender hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A oder B ist Pflichtbestandteil der Förderung. Viele Installateure führen diesen nicht standardmäßig durch oder berechnen ihn extra. Vereinbare den hydraulischen Abgleich explizit im Vertrag und lass dir das Protokoll aushändigen. Ohne diesen Nachweis wird die Förderung nicht ausgezahlt.
Unvollständige Rechnungen
Die Rechnung muss alle förderfähigen Kosten detailliert auflisten: Material, Montage, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich, Entsorgung der Altanlage. Pauschalrechnungen oder fehlende Positionen führen zu Rückfragen. Sprich mit deinem Installateur, dass die Rechnung BAFA-konform erstellt wird.
Förderfähige Kosten: Was wird gefördert?
Nicht alle Kosten rund um die Wärmepumpe sind förderfähig. Das BAFA erkennt folgende Kostenbestandteile an:
- Wärmepumpe selbst (Gerät, Außeneinheit, Inneneinheit)
- Installation und Montage durch Fachbetrieb
- Warmwasserspeicher, Pufferspeicher (wenn Teil der Anlage)
- Hydraulischer Abgleich (Verfahren A oder B)
- Anpassung des Heizungsverteilsystems (Rohrleitungen, Pumpen, Ventile)
- Heizkörpertausch, wenn für Niedertemperaturbetrieb erforderlich (z. B. Flächenheizung)
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Erdarbeiten für Erdwärmesonden oder Flächenkollektoren
- Elektrische Anschlussarbeiten (Starkstromanschluss, Zähler)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Wärmepumpe
- Inbetriebnahme und Einweisung des Betreibers
Nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen, nachträgliche Dämmmaßnahmen (diese haben eigene Förderprogramme), Eigenleistungen und Kosten für die Antragstellung selbst. Die Bemessungsgrundlage ist auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.
BAFA oder KfW-Kredit: Was passt besser?
Neben der BAFA-Zuschussförderung gibt es auch KfW-Kreditprogramme für energetische Sanierungen. Das BAFA-Programm läuft seit 2024 technisch über das KfW-Zuschussportal 458, ist aber ein reiner Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Die KfW bietet zusätzlich den Kredit 261 (Wohngebäude-Kredit) mit Tilgungszuschüssen an, wenn du eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus durchführst.
Für die meisten Wärmepumpen-Projekte im Bestand ist die BAFA-Förderung die beste Wahl: Sie ist ein direkter Zuschuss, erfordert keine Rückzahlung und kann mit bis zu 70 Prozent deutlich höher ausfallen als KfW-Tilgungszuschüsse. Der KfW-Kredit 261 lohnt sich nur, wenn du eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus 55 oder besser planst und dafür zusätzliches Fremdkapital benötigst. Beide Programme sind grundsätzlich kombinierbar, jedoch nicht für die gleiche Maßnahme.
Häufige Fragen zum BAFA-Antrag Wärmepumpe
Kann ich die BAFA-Förderung nachträglich beantragen?
Nein, eine nachträgliche Beantragung der BAFA-Förderung ist nicht möglich. Die Registrierung muss zwingend vor Vertragsabschluss erfolgen. Wenn du den Vertrag bereits unterschrieben oder die Wärmepumpe schon bestellt hast, kannst du für dieses Vorhaben keine Förderung mehr erhalten. Plane daher die Registrierung als ersten Schritt ein, bevor du irgendwelche verbindlichen Vereinbarungen triffst.
Wer prüft die technischen Anforderungen der Wärmepumpe?
Das BAFA prüft anhand der eingereichten Unterlagen und der BAFA-Liste förderfähiger Anlagen, ob deine Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Der Fachbetrieb bestätigt mit der Fachunternehmererklärung die ordnungsgemäße Installation nach GEG. Eine Vor-Ort-Kontrolle durch das BAFA erfolgt nur in Stichproben oder bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Du bist jedoch verpflichtet, alle Unterlagen und Nachweise für mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Was passiert, wenn meine Unterlagen unvollständig sind?
Bei unvollständigen Unterlagen erhältst du eine Nachforderung vom BAFA per E-Mail. Du hast dann in der Regel 4 Wochen Zeit, die fehlenden Dokumente nachzureichen. Reagierst du nicht fristgerecht, kann der Antrag abgelehnt werden. Prüfe daher vor dem Hochladen alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit. Besonders häufig fehlt der Nachweis des hydraulischen Abgleichs oder die Zahlungsbelege sind unvollständig.
Kann ich die Förderung auch für vermietete Objekte erhalten?
Ja, die BAFA-Förderung gilt sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Wohngebäude. Auch Unternehmen und Vermieter können die Förderung beantragen. Die Fördersätze sind identisch, allerdings entfällt bei Vermietern in der Regel der Einkommensbonus, da dieser nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro greift. Die übrigen Boni (Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus) stehen auch Vermietern zu.
Muss ich die Förderung versteuern?
Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten und bei selbstgenutzten Wohngebäuden in der Regel nicht als Einkommen zu versteuern. Bei vermieteten Objekten können andere steuerliche Regelungen gelten, hier solltest du einen Steuerberater konsultieren. Die Förderung reduziert jedoch die abschreibungsfähigen Anschaffungskosten, das heißt, du kannst nur die nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten steuerlich absetzen.
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KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin vom Wärmepumpen-Kompass. Sie recherchiert Themen rund um Wärmepumpe, Förderung, Kosten und Heizungstausch, schreibt fundierte Ratgeber-Artikel und prüft alle Quellen, bevor jeder Artikel von der Redaktion freigegeben wird.
Zuletzt aktualisiert
30. April 2026
ℹ️ Dieser Artikel wurde von unserer KI-Redaktion verfasst und vor Veröffentlichung von der Wärmepumpen-Kompass-Redaktion geprüft. Alle Zahlen und Förderbedingungen werden gegen unabhängige Quellen (BAFA, KfW, Verbraucherzentrale) verifiziert.
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