✦ Wärmepumpe planen. Förderung sichern. Anbieter vergleichen. ✦

Photovoltaik

PV-Anlage anmelden

Drei Stellen wollen von deiner Solaranlage wissen, der Netzbetreiber, das Marktstammdatenregister und manchmal das Finanzamt. Hier siehst du, wer was wann braucht, welche Fristen zählen und warum der 31. Dezember 2026 für neue Anlagen wichtig werden kann.

1 Monat
Frist fürs Marktstammdatenregister
0 %
Umsatzsteuer bis 30 kWp
7,70 ct
Vergütung bei Inbetriebnahme bis 31.12.

Fünf Stationen

So meldest du deine PV-Anlage an

Drei Stellen wollen von deiner Anlage wissen. Zwei Fristen zählen wirklich.

  1. 1

    Netzbetreiber

    Vor dem Bau anmelden, meist macht das dein Installateur. Bis 30 kW muss der Netzbetreiber binnen eines Monats antworten.
  2. 2

    Inbetriebnahme

    Der Installateur nimmt die Anlage in Betrieb und meldet sie fertig. Ab diesem Tag laufen die Fristen.
  3. 3

    Marktstammdatenregister

    Innerhalb eines Monats eintragen, Speicher extra. Wer es versäumt, verliert 10 € je kW und Monat an Vergütung.
  4. 4

    Finanzamt

    Bis 30 kWp steuerfrei und ohne Umsatzsteuer. Den Fragebogen brauchst du meist nicht mehr.
  5. 5

    Zähler

    Der Netzbetreiber tauscht den Zähler. Bis Smart Meter und Steuerbox da sind, speist du höchstens 60 % der Leistung ein.
…Tage bis 31.12.

Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026

Laut Gesetzentwurf zum EEG 2027 bekommen neue Anlagen unter 25 kW ab Januar keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr. Wer bis Jahresende in Betrieb geht, behält 7,7 ct je kWh. Der Bundestag stimmt voraussichtlich Mitte November ab, Änderungen sind noch möglich.

PV-Anlage anmelden im Detail

Redaktionell geprüft· Wärmepumpen-Kompass-Redaktion· Stand Oktober 2026

Wenn du eine PV-Anlage anmelden willst, hast du mit drei Stellen zu tun. Der Netzbetreiber muss vor dem Anschluss Bescheid wissen, das Marktstammdatenregister erwartet die Eintragung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme, und das Finanzamt braucht bei kleinen Anlagen oft gar nichts von dir. Dazu kommen die Regeln des Solarspitzengesetzes und ein Entwurf für das EEG 2027, der die Vergütung für neue kleine Anlagen ab Januar grundlegend ändern soll. Hier findest du alle Schritte in der richtigen Reihenfolge, Stand Oktober 2026.

01Die drei Stellen auf einen Blick

Eine Photovoltaikanlage anmelden klingt nach viel Bürokratie, ist für eine typische Dachanlage auf dem Eigenheim heute aber überschaubar. Die Meldung beim Netzbetreiber übernimmt meist dein Installateur, das Finanzamt musst du oft gar nicht aktiv informieren. Die Eintragung im Marktstammdatenregister bleibt deine Pflicht als Betreiber.

Wichtig ist die Reihenfolge. Der Netzbetreiber kommt vor dem Anschluss, das Register nach der Inbetriebnahme und das Finanzamt nur bei Bedarf.

StelleWas gemeldet wirdFrist und AusnahmenFolge bei Versäumnis
NetzbetreiberAnschluss der Anlage, meist durch den InstallateurZeitplan binnen eines Monats bei Anlagen bis 30 kW, sonst acht WochenAnschluss erst nach Zeitplan oder nach Ablauf der Monatsfrist ohne Antwort
MarktstammdatenregisterAnlage und Speicher als eigene Einheitenein Monat nach InbetriebnahmeVergütung sinkt um 10 € je kW und Monat, nach Nachholung rückwirkend nur noch um 2 €
FinanzamtFragebogen zur steuerlichen Erfassungentfällt meist bei einer begünstigten Anlage mit KleinunternehmerregelungFordert das Finanzamt ihn an, musst du ihn ausfüllen

02Netzbetreiber und vereinfachtes Verfahren

Nach § 8 EEG gilt für Anlagen bis 30 kW ein vereinfachtes Verfahren, wenn sie auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss stehen. Bei einer Dachanlage auf dem eigenen Haus ist das meist so.

Seit dem 1. Januar 2025 muss der Netzbetreiber dir in diesem Verfahren innerhalb eines Monats einen Zeitplan für den Anschluss schicken. Kommt in dieser Zeit keiner, darf die Anlage angeschlossen werden. Außerhalb des vereinfachten Verfahrens gilt die längere Frist von acht Wochen.

Die Anmeldung reicht meist dein Installateur ein, weil er die technischen Daten der Anlage kennt. Frag nach, an welchem Tag er angemeldet hat, und lass dir die Antwort des Netzbetreibers weiterleiten. So behältst du die Monatsfrist im Blick.

03PV-Anlage im Marktstammdatenregister eintragen

Das Marktstammdatenregister ist das amtliche Register der Bundesnetzagentur für Anlagen, die Strom erzeugen oder speichern. Nach § 5 Abs. 5 MaStRV musst du deine PV-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme dort eintragen. Auch der Batteriespeicher wird als eigene Einheit registriert.

Versäumst du die Frist, sinkt deine Vergütung nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 EEG um 10 € je kW und Monat. Holst du die Registrierung nach, wird die Kürzung rückwirkend auf 2 € je kW und Monat gesenkt. Bei einer Anlage mit 10 kW sind das rechnerisch 100 € im Monat, nach dem Nachholen noch 20 €.

Am einfachsten trägst du die Anlage ein, sobald du das Inbetriebnahmeprotokoll hast. Darin stehen Datum und Gerätedaten, die das Register abfragt.

Gut zu wissen

Trag Anlage und Speicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ein. Jeder Monat Verspätung kostet 10 € je kW, nach dem Nachholen rückwirkend noch 2 € je kW.

Was lohnt sich für dein Haus?

Heizlast, passender Typ und Förderhöhe in 60 Sekunden. Kostenlos und unverbindlich.

Wärmepumpen-Check starten →

04PV-Anlage und Finanzamt

Einnahmen aus dem Betrieb, also vor allem die Einspeisevergütung, sind nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit, wenn die Anlage höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat. Insgesamt gilt eine Grenze von 100 kWp je Steuerpflichtigem.

Beim Kauf zahlst du nach § 12 Abs. 3 UStG 0 % Umsatzsteuer auf Module, wesentliche Komponenten, Speicher und Installation. Das gilt für Anlagen, die laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp haben. Eine Befristung steht nicht im Gesetzestext. Prüf, ob Angebot und Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt sind.

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du laut BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023 nicht einreichen, wenn du nur eine begünstigte Anlage betreibst und die Kleinunternehmerregelung gilt. Das Finanzamt kann ihn im Einzelfall trotzdem anfordern, dann füllst du ihn aus. Trifft das nicht auf dich zu, klärst du die Erfassung direkt mit dem Finanzamt.

05Was das Solarspitzengesetz für neue Anlagen bedeutet

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz. Es soll das Stromnetz an sonnigen Mittagen entlasten.

Neue Anlagen unter 25 kW, die eine Vergütung bekommen, dürfen nach § 9 Abs. 2 EEG höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen, bis ein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist. Was darüber liegt, verbrauchst du selbst, lädst es in den Speicher oder der Wechselrichter regelt ab. Mit Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox fällt die Grenze im Alltag weniger ins Gewicht. Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA sind von der Regel ausgenommen.

Bei negativen Börsenpreisen gibt es für neue Anlagen keine Vergütung. Viele Ratgeber stellen das so dar, als gelte das sofort. Für Anlagen unter 100 kW greift die Regel nach § 51 Abs. 2 EEG aber erst ab dem Ende des Jahres, in dem ein Smart Meter eingebaut wird. Bis dahin bekommst du auch in Zeiten mit negativen Preisen deine Vergütung.

Fallen später Zeiten ohne Vergütung an, gehen sie nicht vollständig verloren. Nach § 51a EEG werden sie am Ende der Förderdauer angehängt, bei Solaranlagen zählt jede ausgefallene Viertelstunde dabei zur Hälfte. Bestandsanlagen können freiwillig in die neuen Regeln wechseln und bekommen laut Verbraucherzentrale Hamburg dann 0,6 ct/kWh mehr.

Gut zu wissen

Ohne Smart Meter betrifft dich die Regel zu negativen Preisen bei einer Anlage unter 100 kW noch nicht. Sie greift erst ab dem Ende des Jahres, in dem der Smart Meter eingebaut wird.

06Einspeisevergütung 2026

Für Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur die Sätze in der Tabelle. Bei Teileinspeisung nutzt du Strom selbst und speist den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung geht alles ins Netz, dafür ist der Satz höher.

Die Sätze gelten anteilig je Leistungsband. Hat deine Anlage mehr als 10 kW, bekommt der Anteil bis 10 kW den höheren Satz und nur der Anteil darüber den niedrigeren. Die Vergütung läuft 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.

Rechne trotzdem zuerst mit dem Eigenverbrauch. Haushaltsstrom kostet laut Verivox für Neukunden am 30. Oktober 2026 rund 33 ct/kWh, laut BDEW im Oktober 2026 im Schnitt 37,3 ct. Selbst genutzter Strom ist damit deutlich mehr wert als eingespeister.

Leistungsanteil, Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026TeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

07Was das EEG 2027 ändern soll und warum der 31.12.2026 zählt

Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für ein neues EEG beschlossen, er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor. Ein Gesetz ist es noch nicht. Nach dem Entwurf sollen neue Anlagen unter 25 kW ab dem 1. Januar 2027 keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Vorgesehen ist stattdessen eine Übergangszahlung von rechnerisch rund 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate, dazu ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh und eine dauerhafte Begrenzung der Einspeisung auf 50 %.

Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 behalten nach dem Entwurf die bisherige Vergütung. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das der Bestellung.

Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026. Die zweite und dritte Lesung sind voraussichtlich vom 9. bis 13. November 2026 geplant, der Bundesrat folgt am 20. November 2026. Der Bundesrat will die Vergütung für kleine Dachanlagen erhalten, die Bundesregierung hat das am 2. Oktober 2026 abgelehnt. Ob das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ist unsicher, unter anderem weil noch eine Genehmigung der EU nötig ist.

Planst du ohnehin eine Anlage, ist die Inbetriebnahme noch 2026 nach heutigem Stand die sichere Variante. Kläre mit deinem Installateur, ob Montage und Anschluss vor dem Jahreswechsel realistisch sind.

Anlage unter 25 kWInbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme ab 01.01.2027 laut Entwurf
Vergütungfeste Einspeisevergütung für 20 Jahre plus InbetriebnahmejahrÜbergangszahlung von rechnerisch rund 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate, dazu Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh
Einspeisegrenze60 % bis zum Einbau von Smart Meter und Steuerboxdauerhaft 50 %

Gut zu wissen

Das EEG 2027 ist ein Entwurf. Nach heutigem Stand behalten Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, die bisherige Vergütung. Alles, was ab 2027 gelten soll, kann sich im Verfahren noch ändern.

08Häufige Fehler bei der Anmeldung

Die typischen Fehler haben mit Fristen und Zuständigkeiten zu tun, nicht mit der Technik. Alle lassen sich vermeiden.

  • Verlass dich nicht stillschweigend darauf, dass der Installateur auch das Marktstammdatenregister erledigt, und denk an den Speicher als eigene Einheit.
  • Halte die Monatsfrist nach der Inbetriebnahme ein, sonst verlierst du 10 € Vergütung je kW und Monat.
  • Prüf die Rechnung, denn für Module, Speicher und Montage bis 30 kWp gilt 0 % Umsatzsteuer.
  • Plane bei einer neuen Anlage mit der 60-Prozent-Grenze, solange Smart Meter und Steuerbox fehlen.
  • Glaub nicht, dass bei negativen Preisen die Vergütung sofort wegfällt, denn ohne Smart Meter stimmt das unter 100 kW nicht.
  • Schieb die Inbetriebnahme nicht ohne Not ins neue Jahr, solange offen ist, welche Vergütung dann gilt.

09Schritt für Schritt in der richtigen Reihenfolge

Zuerst lässt du dir ein Angebot machen, das Module, Speicher und Montage ohne Umsatzsteuer ausweist. Dein Installateur meldet die Anlage dann vor der Montage beim Netzbetreiber an.

Danach wartest du auf den Zeitplan des Netzbetreibers. Bei Anlagen bis 30 kW kommt er innerhalb eines Monats, bleibt er aus, darf angeschlossen werden.

Nach Montage und Inbetriebnahme übergibt dir der Installateur das Inbetriebnahmeprotokoll. Innerhalb eines Monats trägst du Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister ein.

Beim Finanzamt meldest du dich nur, wenn es den Fragebogen anfordert oder die Voraussetzungen für den Verzicht nicht erfüllt sind. Rechnung, Protokoll und die Bestätigung aus dem Register bewahrst du zusammen auf.

Planst du neben der Photovoltaik auch eine Wärmepumpe, denk beides zusammen. Die Wärmepumpe nutzt Solarstrom direkt im Haus, gerade wenn die Einspeisung begrenzt ist. Ob sie zu deinem Haus passt, zeigt dir der kostenlose Wärmepumpen-Check auf dieser Seite.

FAQ

Häufige Fragen zur Anmeldung der PV-Anlage

Muss ich meine PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden?

Ja. Für Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt nach § 8 EEG ein vereinfachtes Verfahren. Der Netzbetreiber muss innerhalb eines Monats einen Zeitplan schicken, kommt keiner, darf angeschlossen werden. Die Anmeldung übernimmt meist dein Installateur.

Bis wann muss die PV-Anlage ins Marktstammdatenregister?

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, so steht es in § 5 Abs. 5 MaStRV. Einen Batteriespeicher registrierst du als eigene Einheit mit.

Was passiert, wenn ich die Registrierung im Marktstammdatenregister vergesse?

Deine Vergütung sinkt nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 EEG um 10 € je kW und Monat. Holst du die Registrierung nach, wird die Kürzung rückwirkend auf 2 € je kW und Monat gesenkt.

Muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?

In vielen Fällen nicht. Laut BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023 kann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entfallen, wenn du nur eine begünstigte Anlage betreibst und die Kleinunternehmerregelung gilt. Das Finanzamt kann ihn im Einzelfall trotzdem anfordern.

Was regelt das Solarspitzengesetz?

Seit dem 25. Februar 2025 dürfen neue Anlagen unter 25 kW mit Vergütung höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen, bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind. Außerdem entfällt bei negativen Börsenpreisen die Vergütung, für Anlagen unter 100 kW aber erst ab dem Ende des Jahres mit Smart-Meter-Einbau.

Bekomme ich bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr?

Für neue Anlagen grundsätzlich nicht. Unter 100 kW gilt diese Regel nach § 51 Abs. 2 EEG aber erst ab dem Ende des Jahres, in dem ein Smart Meter eingebaut wird. Ausgefallene Zeiten werden nach § 51a EEG am Ende der Förderdauer angehängt, bei Solar zählt jede Viertelstunde zur Hälfte.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung Ende 2026?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur bis 10 kW 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für den Anteil von 10 bis 40 kW sind es 6,66 ct/kWh und 10,24 ct/kWh.

Lohnt es sich, die Anlage noch 2026 in Betrieb zu nehmen?

Nach dem Entwurf zum EEG 2027 behalten Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 die bisherige Vergütung. Neue Anlagen unter 25 kW sollen danach nur eine Übergangszahlung von rechnerisch rund 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate bekommen. Beschlossen ist das noch nicht.

Mehr Antworten? Auf der FAQ-Seite findest du alle Fragen zu Förderung, Kosten, Technik und Anbietern.

Kostenlos & unverbindlich

Solar und Wärmepumpe als Duo

Mit eigenem Solarstrom läuft die Wärmepumpe besonders günstig. Der kostenlose Check zeigt dir, was für dein Haus passt.

  • 22.400 €

    max. Förderung

  • 80 %

    Zuschuss möglich

  • 60 Sek.

    bis zur Einschätzung